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Platzordnung

  • Zur Einhaltung der Platzordnung sind alle Vereinsmitglieder und alle Gäste verpflichtet. Der Verein behält sich das Recht des Verweises vom Gelände bei Missachtung vor
  • Der Hundesportplatz ist den Vereinsmitgliedern zu den festgelegten Kurszeiten zugänglich.
  • Der Besuch des Platzes mit kranken und krankheitsverdächtigen Hunden verboten.
  • Der Besuch des Platzes mit hitzigen (läufigen) Hündinnen ist verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Turniere, Prüfungen und Prüfungstraining.
  • Der Hundeführer ist verantwortlich, dass jeder Hund, mit dem er das Gelände des ÖGV AltMödling e.V. betreten möchte, haftpflichtversichert ist und über einen aktiven Impfschutz verfügt. Die Benutzung des gesamten Areals und dessen Einrichtungen erfolgen auf eigene Gefahr.
  • Jede Person haftet persönlich für Personen- und Sachschäden, die der von ihr geführte Hund verursacht.
  • Eltern haften für ihre Kinder.
  • Mitglieder haften gegenüber dem Verein für ihre Gäste.
  • DEN ANWEISUNGEN DES KURSLEITERS/TRAINERS IST UNBEDINGT FOLGE ZU LEISTEN!
  • Jede unsachgemäß rohe oder gewalttätige Behandlung der Hunde ist untersagt.
  • Im Vereinshaus und auf der Veranda dürfen Hunde nur bei Anwesenheit des Hundeführers angehängt werden.
  • Auf den Vorplätzen, der Veranda und im Vereinshaus sind Hunde immer an der Leine zu führen.
  • Das Freilaufenlassen der Hunde ist nur auf dem Hundesportplatz und unter Beaufsichtigung durch die Hundeführer und einen Trainer/Kursleiter gestattet.
  • Verlässt der Hundeführer oder Trainer den Hundesportplatz, sind die Hunde sicher zu verwahren (z.B. Zwinger/Auto)
  • Bissige Hunde sowie notorische Raufer sind am Hundesportplatz stets mit Maulkorb zu versehen oder an der Leine zu halten.
  • Kursteilnehmer und Kursbesucher haben sich mit gebührender Achtung, höflich und rücksichtsvoll zu begegnen. Gegen die guten Sitten widersprechendes bzw. ungehöriges oder aggressives Verhalten von Personen, die sich am Vereinsgelände befinden, ist der Vereinsleitung bzw. dem Trainer/Kursleiter zu melden.
  • Agility- und Breitensportgeräte dürfen nur im Beisein von einem Kursleiter/Trainer benutzt werden. Die Geräte sind ausschließlich zur bestimmungsgemäßen Verwendung gedacht und sind keine Turngeräte für Personen (weder Kinder noch Erwachsene).
  • Ebenso darf der Welpenspielplatz nur auf Anweisung des Kursleiters/Trainers benützt werden.
  • Rüdenbesitzer werden ersucht, ihre Hunde am Markieren der Geräte, Wasserkübel etc. zu hindern.
  • Eine eventuelle Verunreinigung des Übungsplatzes und der Vorplätze durch den Hund ist vom Hundeführer unaufgefordert zu beseitigen – Gerät/Sackerl/Mülltonnen sind am Platz vorhanden.
  • Die Mitglieder werden ersucht, am Hundesportplatz und in Vereinshaus für Ordnung und Reinlichkeit zu sorgen und Abfälle in die dafür vorgesehene Tonne zu werfen.
  • Im Rahmen von Veranstaltungen, Turnieren, Kursen und Training werden Fotos für den Internetauftritt der Hundeschule gemacht. Jede Person die das Gelände der Hundeschule ÖGV Alt-Mödling e.V. betritt erklärt sich damit einverstanden, dass sie auf diesen Fotos abgebildet sein kann. Es steht ihr frei vom Fotographen bzw. der Verwaltung der Internetauftritte, die Anonymisierung ihres Kopfes bzw. der sie identifizierende Merkmale zu verlangen.

Download: Platzordnung

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